Schilder
Gültige und ungültige Verkehrsschilder
Alte Verkehrsschilder Parkverbot oder alte Verkehrsschilder allgemein behalten trotz der Einführung der neuen Verkehrszeichen ihre Gültigkeit, so Verkehrsminister Ramsauer. Somit besitzen zunächst sowohl alte als auch neue Verkehrsschilder Gültigkeit! Falls sich in Zukunft daran etwas ändern wird, erfahren Sie hier!
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Verkehrsschild: eingeschränktes Halteverbot

Das Halteverbotsschild eingeschränktes Halteverbot gibt es jetzt mit den Pfeilen oben und unten. Des alte Verkehrsschild mit dem Doppelpfeil ist seit September 2009 nicht mehr gültig. -
Verkehrsschild: absolutes Halteverbot

Der Pfeil auf dem Verkehrsschild “absolutes Halteverbot Anfang” ist nun oben anstatt unten. Das alte Verkehrszeichen ist nicht mehr gültig. -
Verkehrsschild: Überholverbot

Das Verkehrsschild ist im Prinzip gleich geblieben, mit der Ausnahme, dass die Autos auf dem neuen Verkehrszeichen jetzt moderner aussehen. Das alte Verkehrsschild muss ausgetauscht werden. -
Verkehrsschild: Höchstgeschwindigkeit

Auf dem aktuellen Verkehrsschild fällt der Kilometer Zusatz weg. Das alte Verkehrsschild mit Kilometer Zusatz ist seit September 2009 nicht mehr gültig. -
Verkehrsschild: Verbot für Kraftwagen

Das Verkehrsschild ist im Prinzip gleich geblieben, mit der Ausnahme, dass das Auto auf dem neuen Verkehrszeichen jetzt moderner aussieht. Das alte Verkehrsschild ist ungültig. -
Verkehrsschild: Verbot für Fahrräder

Das neue Verkehrsschild unterscheidet sich auch hier lediglich durch eine Kleinigkeit vom alten. Es fehlen die Pedale und das Vorderlicht. Auch das alte Verkehrsschild “Verbot für Fahrräder” ist seit September 2009 nicht mehr gültig. -
Verkehrsschild: Fußgängerüberweg

Beim Verkehrsschild Fußgängerüberweg wurde lediglich der Fußgänger “modernisiert”. Beim neuen Verkehrsschild fehlen der Hut, die Hände und die Füße des Fußgängers. Das linke Verkehrsschild hat jetzt Gültigkeit.
Verkehrszeichen nach Einführung des Verkehrszeichenkatalogs 1992
Im folgenden sind Verkehrsschilder aufgelistet, welche im Rahmen des Verkehrszeichenkatalogs 1992 eingeführt worden sind.
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Verkehrsschild 215: Kreisverkehr
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Verkehrsschild 244: Beginn der Fahrradstraße
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Verkehrsschild 244a: Ende der Fahrradstraße
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Verkehrsschild 448-1: Autohof
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Verkehrsschild 1005-30: Reißverschluss erst in … Metern
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Verkehrsschild 327: Tunnel
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Verkehrsschild 1053-38: Durchgangsverkehr
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Verkehrsschild 365-53: Autogastankstelle
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Verkehrsschild 365-54: Erdgastankstelle
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Verkehrsschild 270.1: Beginn eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone
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Verkehrsschild 270.2: Ende eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone
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Verkehrsschild 1031: Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
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Verkehrsschild 1014-50: Zusatzzeichen für die Tunnelkategorien gemäß ADR- Übereinkommen “B”
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Verkehrsschild 1014-51: Zusatzzeichen für die Tunnelkategorien gemäß ADR- Übereinkommen “C”
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Verkehrsschild 1014-52: Zusatzzeichen für die Tunnelkategorien gemäß ADR- Übereinkommen “D”
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Verkehrsschild 1014-53: Zusatzzeichen für die Tunnelkategorien gemäß ADR- Übereinkommen “E”
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Verkehrsschild 720: Grünpfeil
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Verkehrsschild 1000-32: Radfahrer kreuzen von rechts und links
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Verkehrsschild 1000-33: Radfahrer im Gegenverkehr
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Verkehrsschild 1030-10: Vom Verkehrsverbot bei erhöhter Schadstoffkonzentration ausgenommene Kraftfahrzeuge frei
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