Wissenswertes
Verkehrszeichen
Parkverbotsschilder
Das Parkverbot (oder Haltverbot), welches ein behördliches Verbot darstellt, sein Fahrzeug auf öffentlichem Verkehrsgrund anzuhalten, ist Teil der am 1. Oktober 1934 inkraftgetretenen Strassenverkehrsordnung (StVO). Um das Haltverbot zu kennzeichnen, wurden die Hinweisschilder “eingeschränktes Haltverbot” sowie “absolutes Haltverbot” eingeführt.
Mittlerweile existieren die verschiedensten Variationen des “Haltverbotsschildes”. Die bekanntesten sind dabei sicherlich die schon oben genannten Schilder “”eingeschränktes Haltverbot” sowie “absolutes Haltverbot”. Eine übersicht aller Variationen finden sie im Bereich Halteverbotsschilder.
Verkehrsschilder
Zur Verkehrsregelung sind (nicht nur) in Deutschland Verkehrsschilder nötig. Ohne Verkehrsschilder würde auf den Straßen Chaos herrschen, was nicht im Sinne der Fahrzeughalter sein kann. Die behördlich angeordneten Verkehrszeichen sind von sämtlichen Verkehrsteilnehmern zu beachten. Bei Zuwiderhandlung oder Missachtung der Verkehrszeichen wird eine Strafe fällig (Strafkatalog).
Die Verkehrsschilder stehen in der Hierarchie der StVO jedoch nicht an erster Stelle. Die zu beachtende Rangfolge sieht wie folgt aus:
- Lichtzeichenanlagen haben Vorrang vor
- Verkehrszeichen. Diese haben schließlich Vorrang vor
- allgemeinen Verkehrsregeln.
Auf deutschen Straßen trifft man derzeit auf ca. 3,5 Millionen Wegweiser und ca. 20 Millionen Verkehrsschilder.
Eine Übersicht der deutschen Verkehrsschilder finden sie hier!
Falls Sie eine Frage zum Thema Parkverbotsschilder oder Verkehrszeichen haben, finden Sie die Antwort möglicherweise im Bereich häufig gestellte Fragen (FAQ).
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